Auch wenn die Diskussionen um ein Ende der Einspeisevergütung nicht abreißen, schreitet der Ausbau der Photovoltaik immer weiter voran. Gerade bei Neubauten gehört die Installation von Solaranlagen fast schon zum guten Ton. In manchen Bundesländern wie Berlin gilt sogar eine Solarpflicht bei der Fertigstellung neuer Gebäude. Schließlich stellt die Photovoltaik ein zentrales Element der Energiewende dar und lohnt sich darüber hinaus, um nachhaltig Stromkosten zu senken – auch ohne Einspeisevergütung.
Aus diesem Grund investieren auch immer mehr Eigentümer von Bestandsgebäuden in eine Solaranlage. In den meisten Fällen auch ohne Probleme. Doch was passiert, wenn das Gebäude oder gar ein ganzes Ensemble an Bauwerken unter Denkmalschutz steht? Darf dann eine Photovoltaikanlage installiert werden? Die Kurzantwort auf diese Frage lautet ganz klar: Jein.
Keine bundesweite Regelung für Photovoltaik und Denkmalschutz
Eine bundesweit einheitliche Regelung für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden existiert bis heute nicht. Die Denkmalschutzbehörden vor Ort entscheiden individuell, ob eine PV-Anlage installiert werden darf oder nicht. Das heißt, es gibt weder eine pauschale Genehmigung noch ein generelles Verbot. Bauherren müssen für jede Einzelfallentscheidung die zuständige Denkmalschutzbehörde kontaktieren und sich entsprechend abstimmen. Eine Installation ohne das vorherige Einholen einer Erlaubnis ist jedoch nicht erlaubt.
Im Zuge der Energiewende stehen die Denkmalschutzbehörden der Installation von Solaranlagen jedoch recht offen gegenüber. Um den Prozess für Bauherren zu erleichtern, haben Berlin und Brandenburg – wie andere Bundesländer auch – entsprechende Dokumente publiziert. Während Brandenburg eine Handreichung zu „Solaranlagen in der Baudenkmalpflege“ erarbeitet hat, informiert der Solarleitfaden die Eigentümer von Baudenkmalen in der Bundeshauptstadt. Eine Übersicht für alle weiteren Bundesländer finden Sie hier unter diesem Link.
Kriterien, die die Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden beeinflussen
In ihren Einzelfallentscheidungen berücksichtigen die Behörden zunächst grundsätzlich den historischen Wert eines Gebäudes. Wie sehr könnte eine Anlage auffallen und den Wert beeinträchtigen? Harmonisiert die Anlage mit dem Bauwerk in Farbe und Struktur? Dabei können Dächer manchmal auch vom Denkmalschutz ausgeschlossen sein, so dass der Erlaubnis einer PV-Anlage nichts im Wege steht.
Umgekehrt berücksichtigen die Behörden in besonderen Fällen die Umgebung. Fügt sich ein denkmalgeschütztes Gebäude nahtlos in die Nachbarschaft ein, besteht ein sogenannter Ensembleschutz, der die Genehmigung einer PV-Anlage erschweren dürfte. Beispielsweise hat die Stadt Goslar die Erlaubnis einer Solaranlage mit der Begründung verweigert, dass das betreffende Haus zur Altstadt gehöre. Die Innenstadt von Goslar als UNESCO-Weltkulturerbe stehe unter besonderem Schutz.
In der Summe wägen die Denkmalbehörden also ab, was schwerer wiegt: der Erhalt des Denkmalschutzes oder das öffentliche Interesse an der Energiewende. Lohnt sich die Leistung einer geplanten Solaranlage, um ein historisch wertvolles Gebäude bzw. Ensemble zu verändern oder nicht.
Das empfiehlt die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz gibt einige Hinweise für die Planung von PV-Anlagen für Gebäude mit besonderem Wert. So rät sie dazu, die Photovoltaik so zu planen, dass zum einen der Eingriff in die Originalsubstanz des Gebäudes möglichst gering ausfällt. Zum anderen sollte sich die Solaranlage nach Ende ihrer Lebenszeit rückstandslos wieder entfernen lassen.
Um die Optik des Bauwerks zu wahren, könnten Module zum Einsatz kommen, die entweder „unsichtbar“ bleiben oder sich nahtlos in das Aussehen des Gebäudes integrieren lassen und damit nicht auffallen. So gibt es am Markt mittlerweile eine Vielzahl an Modulen mit unterschiedlichen Rahmenfarben. Darunter auch solche mit roten Umrandungen, die sich optisch kaum von Dachziegeln unterscheiden. In Frage kommen auch Solarmodule in Indach-Bauweise, die nicht auf das Dach aufgesetzt werden sondern sich nahtlos darin einfügen. Außerdem stellen auch Solardachziegel eine Alternative zur herkömmlichen Dacheindeckung dar.
Doch in manchen Fällen reicht auch das nicht für eine Genehmigung oder die Kosten stehen nicht im Verhältnis zum Nutzen. In diesen Fällen rät die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz dazu, auf Neben- und Nachbargebäude auszuweichen, die nicht unter Denkmalschutz stehen.
Kurz gesagt, stehen die Chancen gut, eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude zu installieren. Vorausgesetzt Sie holen sich eine Erlaubnis ein und stimmen sich mit der Denkmalbehörde ab. In diesem Prozess werden Sie erfahren, wie die PV-Anlage geplant werden muss, um den historischen Wert des Bauwerks oder des Gebäudeensembles zu erhalten.
