In Deutschland gelten für jeden denkbaren Bereich Regeln und Vorschriften. Da stellt das Thema Solaranlagen keine Ausnahme da. Wir wollen in diesem Beitrag zunächst einen Überblick über aktuelle Richtlinien geben, die in Deutschland im Allgemeinen gelten. Ergänzend dazu werfen wir einen detaillierten Blick auf die Vorschriften für Photovoltaik in Berlin und Brandenburg.
ZEREZ und Marktstammdatenregister
Fangen wir zunächst mit den bundesweit einheitlichen Vorschriften an: Seit dem 01.02.2025 verpflichtet die Bundesregierung alle Anbieter von Modulen, Speichern und anderen Komponenten von Solaranlagen, die Plattform ZEREZ zu nutzen (wir haben darüber bereits berichtet) und dort ihre Produktzertifikate zu hinterlegen. Solarteure, Eigentümer einer Anlage und Netzbetreiber können nun gemeinsam auf die bereits vorhandenen Nachweise zugreifen. Auf diese Weise entfällt nicht nur die manuelle Zertifizierung einzelner Komponenten. Die Verwendung von ZEREZ erleichtert zudem die Kommunikation zwischen den Beteiligten und beschleunigt so die Erteilung einer Betriebserlaubnis.
Ebenfalls einheitlich gilt die Registrierungspflicht einer PV-Anlage im Marktstammdatenregister bis spätestens einen Monat nach deren Inbetriebnahme. Mit der Eintragung aller Photovoltaikanlagen gewinnen die Netzbetreiber einen besseren Überblick über den Strommarkt. Neben der Herstellung von Transparenz stehen vor allem die Planung der Stromnetze und die Aufrechterhaltung der Netzstabilität im Vordergrund.
Solarspitzengesetz
Zusätzlich halten die Netzbetreiber seit dem 25.02.2025 ein weiteres Instrument in der Hand, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten: das Solarspitzengesetz. Kurz zusammengefasst, verpflichtet es alle Betreiber einer neuen Solaranlage mit mehr als 7 kW Nennleistung, ein Smart Meter und eine Steuerbox zu installieren. Fehlen diese, dürfen die Betreiber nur 60 Prozent der installierten Leistung einspeisen. Außerdem können die Betreiber in Ausnahmefällen die Leistung der Anlage drosseln. Ergänzend dazu entfällt die Einspeisevergütung, sobald der Strompreis an der Börse ins Negative rutscht.
Und zu guter Letzt gelten für neue Solaranlagen und solche die erweitert werden sollen die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534. Demnach müssen alle Photovoltaikanlagen einen Überspannungsschutz vorweisen.
Solarpflicht und andere Vorschriften für Photovoltaik in Berlin und Brandenburg
Zunächst einmal finden in Berlin und Brandenburg die bundesweiten Vorschriften für die Installation von Photovoltaik ihre Anwendung. In beiden Bundesländern gilt jedoch eine sogenannte Solarpflicht für Neubauten und Bestandsobjekte. Werden in Berlin neue Gebäude mit mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche errichtet, müssen Bauherren auf mindestens 30 Prozent der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichten. Gleiches betrifft auch Bauherren bei einer umfassenden Sanierung des Daches. Dabei spielt die Nutzung der Gebäude keine Rolle. Die Solarpflicht gilt gleichermaßen für private Eigentümer, Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Gewerbe- und Industrieobjekte. Mögliche Ausnahmen gewähren die Behörden nur bei denkmalgeschützten Gebäuden, starker Verschattung, nach Norden ausgerichteten Dachflächen oder einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit.
Ähnlich sieht es in Brandenburg aus: Hier gilt die Solarpflicht bei gewerblich und öffentlich genutzten Neubauten und in der Sanierung begriffenen Bestandsobjekten. Wenn dabei die Größe des Daches mehr als 50 Quadratmeter beträgt, müssen die PV-Anlagen mindestens die Hälfte der Fläche einnehmen. Im Unterschied zu Berlin dürfen jedoch auch Solarthermieanlagen installiert werden. Und private Wohnhäuser fallen aus der Verpflichtung raus. Zudem gibt es wie in Berlin einige Ausnahmeregelungen: zum Beispiel bei technischer und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, Denkmalschutz oder bei öffentlichen-rechtlichen Verpflichtungen, die der Nutzung von Photovoltaik im Wege stehen.
Photovoltaik für Stellplätze in Brandenburg
Im Unterschied zu Berlin gibt es zwei weitere Vorschriften: Bei geeigneten Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Plätzen für Kraftfahrzeuge muss ebenfalls eine PV-Anlage installiert werden, wobei diese mindestens 60 Prozent der Fläche einnehmen soll. Zudem dürfen die Standortgemeinden eine Sondergebühr an die Betreiber einer Photovoltaik-Freiflächenanlage erheben. Bedingung: Die Anlage wurde nach dem 31.12.2024 genehmigt und die Leistung beträgt mehr als 1 MWp. Dann beträgt die Abgabe 2.000 Euro pro MW an installierter Leistung.
Übrigens sind die meisten kleineren Dachanlagen in Berlin und Brandenburg zwar genehmigungsfrei. Aber auch hier gelten möglicherweise Ausnahmeregelungen. Insofern empfehlen wir im Zweifel, bei der entsprechenden Bauhörde oder beim Solarteur ihres Vertrauens vorab nachzufragen.